Zuschuss

Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

Wenn Sie als Kommune Investitionen planen, mit denen zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder in einer Kindertageseinrichtung geschaffen werden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Kommunen in Bayern dabei, neue Betreuungsplätze für Grundschulkinder zu schaffen. Gefördert werden Investitionen in den Neubau, Ausbau oder Umbau einer Kindertageseinrichtung. Es gibt einen Zuschuss für solche Vorhaben. Die Förderung gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Maßnahme muss außerdem bis zu einem bestimmten Zeitpunkt abgeschlossen sein. Für Baumaßnahmen gelten weitere Vorgaben, zum Beispiel zur Zweckbindung und zum Eigenanteil.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, die zusätzliche Betreuungsplätze für Grundschulkinder schaffen wollen. Dazu gehören Landkreise, kreisfreie Städte sowie kreisangehörige Städte und Gemeinden. Besonders passend ist sie für Vorhaben im Bereich Kindertageseinrichtungen. Wichtig ist, dass die geplante Maßnahme die nötigen Voraussetzungen erfüllt.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
  • Ansprechpunkt
    • Zuständige Bezirksregierung Bayern
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Das Vorhaben ist grundsätzlich als Bauinvestition förderfähig.
    • Mit dem Vorhaben wurde noch nicht begonnen.
    • Das Vorhaben wird bis zum 30.06.2024 abgeschlossen.
    • Bei Baumaßnahmen wird eine Zweckbindung von 25 Jahren eingehalten.
    • Die Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme wird nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz festgestellt.
    • Die Kindertageseinrichtung erfüllt bei Inbetriebnahme die übrigen Fördervoraussetzungen.
    • Es wird ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erbracht.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Das Vorhaben hat bereits begonnen.
    • Das Vorhaben wird nicht fristgerecht abgeschlossen.
    • Die Voraussetzungen nach den genannten Regelungen werden nicht erfüllt.
  • Anbieter der Förderung
    • Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
  • Thema der Förderung
    • Investitionen zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Grundschulkinder

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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