Zuschuss

Katastrophenschutzfonds; Beantragung der Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung

Zweck Nach dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz sind unter anderem Feuerwehren, freiwillige Hilfsorganisationen zur Erbringung von Katastrophenhilfe verpflichtet. Aus Mitteln des Katastrophenschutzfonds werden Zuwendungen gewährt, die die Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden und der zur Katastrophenhilfe Verpflichteten bei der Abwehr von Katastrophen teilweise ausgleichen und somit unzumutbare Belastungen durch die Pflicht zur Katastrophenhilfe verhindern.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Der Katastrophenschutzfonds in Bayern unterstützt Feuerwehren und freiwillige Hilfsorganisationen bei der Bewältigung von Katastrophen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen, die die Einsatzkosten teilweise ausgleichen. Ziel ist es, unzumutbare finanzielle Belastungen für die Organisationen zu verhindern, die zur Katastrophenhilfe verpflichtet sind. Die Zuwendungen decken verschiedene Kosten ab, die durch Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren entstehen, die durch eine Katastrophe verursacht wurden.

Die Förderung umfasst sowohl eigene Einsatzkosten der Katastrophenschutzbehörden als auch Fremdkosten für externe Hilfskräfte. Zudem werden Sonderaufwendungen für besondere Maßnahmen zur Versorgung der betroffenen Bevölkerung gefördert. Die Höhe der Zuwendung beträgt in der Regel 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, kann aber in Härtefällen auf bis zu 90 % erhöht werden.

Anträge auf Zuwendungen müssen innerhalb von sechs Monaten nach Ende der Katastrophe gestellt werden. Die Bearbeitungsdauer kann zwischen drei Monaten und zwei Jahren liegen. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch, abhängig von den verfügbaren Mitteln im Katastrophenschutzfonds.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen, freiwillige Hilfsorganisationen und andere Einrichtungen, die zur Katastrophenhilfe verpflichtet sind. Diese Organisationen können finanzielle Unterstützung erhalten, um die Kosten, die durch ihre Einsätze während einer Katastrophe entstehen, teilweise zu decken.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: 6 Monate nach Feststellung des Endes der Katastrophe
  • Ansprechpunkt: Kreisverwaltungsbehörden
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Aufwendungen müssen in direktem Zusammenhang mit einer Katastrophe stehen
    • Notwendigkeit zur Vermeidung von Gefahren oder hohen Sachschäden
    • Angemessenheit und Effizienz der Kosten
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Aufwendungen, die nicht mit der Katastrophe in Verbindung stehen
    • Beseitigung von baulichen Schäden oder Folgenbeseitigung
  • Anbieter der Förderung: Kreisverwaltungsbehörden
  • Thema der Förderung: Erstattung von Einsatzkosten zur Katastrophenbewältigung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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