Zuschuss

L-Bank: Junges Wohnen - Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende

Die Förderung dient dazu, die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende zu unterstützen. Ziel ist es, die Wohnverhältnisse zu verbessern und die Wohnheimplätze barrierefrei zu gestalten.

Stand 08.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderliste der L-Bank Förderregion: Baden-Württemberg

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient dazu, die Modernisierung von Wohnheimplätzen für Auszubildende zu unterstützen. Ziel ist es, die Wohnverhältnisse zu verbessern und die Wohnheimplätze barrierefrei zu gestalten. Zudem soll der Gebrauchswert der Wohnheimplätze nachhaltig erhöht werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümer von Wohnheimen in Baden-Württemberg, die mindestens vier Wohnheimplätze für Auszubildende modernisieren möchten. Sie richtet sich an Betreiber, die bereits vorhandene Plätze aufwerten wollen, um die Lebensqualität der Auszubildenden zu steigern.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der für die Modernisierung von bestehenden Wohnheimplätzen bereitgestellt wird. Eine zusätzliche Förderung für barrierefreie oder rollstuhlgerechte Plätze ist ebenfalls möglich. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Modernisierung ausgezahlt, und es ist keine Eigenkapitalbeteiligung erforderlich.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Der Antrag muss vor Beginn der Modernisierungsmaßnahmen gestellt werden. Es ist wichtig, dass mit der Modernisierung noch nicht begonnen wurde und kein Vertrag dazu geschlossen ist. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen in gedruckter Form eingereicht werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Fördergesuch wird abgelehnt, wenn es sich um nicht-investive Maßnahmen handelt oder wenn die Wohnheimplätze nur für eine vorübergehende Unterbringung von Auszubildenden vorgesehen sind. Auch die Schaffung neuer Wohnheimplätze durch Neubau oder erstmaligen Erwerb ist nicht förderfähig. Kosten für eigenständige Heizkessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, werden ebenfalls nicht berücksichtigt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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