Darlehen

Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)

Wenn Sie Maßnahmen planen, um mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt Maßnahmen für mehr Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden in Sachsen. Es geht vor allem um den Einbau oder die Erneuerung von Personenaufzügen. Auch der Abbau von Barrieren im Zugangsbereich kann gefördert werden. Zusätzlich können Begleit- und Folgemaßnahmen dazugehören. Die Förderung wird als Darlehen vergeben. Der Antrag soll vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Gefördert werden Vorhaben an bestehenden Mietwohngebäuden. Das Gebäude muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Es soll zu einer dauerhaften Verbesserung des Gebrauchswertes kommen. Außerdem muss das Vorhaben helfen, Leerstand zu verringern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Eigentümerinnen und Eigentümer von Mietwohngebäuden in Sachsen. Auch Erbbauberechtigte können sie nutzen. Besonders passend ist sie für Vorhaben in Gebäuden, die barriereärmer werden sollen. Sie richtet sich an Projekte, die den Wohnwert und die Zugänglichkeit verbessern.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • vor Beginn des Vorhabens
  • Ansprechpunkt
    • Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • bestehendes Mietwohngebäude in Sachsen
    • Gebäude spätestens am 31.12.1990 bezugsfertig
    • mehr als 3 Geschosse
    • mehr als 6 Wohnungen
    • dauerhafte Verbesserung des Gebrauchswertes
    • Nutzung ab dem 1. Obergeschoss überwiegend für wohnungswirtschaftliche Zwecke
    • Leerstandsquote in der Gemeinde über 5 Prozent
    • Beitrag zur Reduzierung des Leerstands im Gebäude, in der Kommune oder in der Region
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine gesicherten Angaben
  • Anbieter der Förderung
    • Sächsisches Staatsministerium des Innern
  • Thema der Förderung
    • Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden
    • Barrierefreiheit
    • Personenaufzüge
    • Abbau von Barrieren

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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