Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung unterstützt Maßnahmen zur Patentverwertung in Sachsen. Sie richtet sich an Vorhaben, bei denen Forschungsergebnisse besser geschützt und wirtschaftlich genutzt werden sollen. Gefördert werden verschiedene Schritte, von der Prüfung geeigneter Ergebnisse bis zur Verwertung. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Für Schutzrechtsanmeldungen beträgt der Zuschuss 25 Prozent der anerkannten Ausgaben. Für andere Leistungspakete gelten feste Beträge. Der Antrag wird bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt. Dabei ist auch ein Antrag beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz nötig.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die ihre Forschungsergebnisse patentieren und verwerten wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, bei denen Wissenschaft und Wirtschaft zusammenarbeiten. Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Keine Angabe
- Ansprechpunkt
- Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Maßnahmen zur Patentverwertung
- Zusammenarbeit von Wissenschaft und Wirtschaft
- Antragsberechtigt ist der jeweilige Koordinator des Verbunds SachsenPatent
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine Angabe
- Anbieter der Förderung
- Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
- Thema der Förderung
- Patentverwertung
- Technologie- und Wissenstransfer
- Schutzrechtliche Sicherung
- Verwertung von Forschungsergebnissen
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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