Bürgschaft

Landesbürgschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (VwV Bürgschaften)

Wenn Ihnen als gewerblichem Unternehmen oder als freiberuflich Tätigen zur Aufnahme eines Kredits bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausfallbürgschaft des Landes Baden-Württemberg bekommen. Die Landesbürgschaften stehen Ihnen auch zur Verfügung, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen von den Auswirkungen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Baden-Württemberg kann eine Bürgschaft für Kredite übernehmen, wenn ein Unternehmen oder eine freiberuflich tätige Person nicht genug Sicherheiten bei der Bank hat. Die Förderung hilft bei Krediten für Investitionen, Betriebsmittel und bestimmte Sicherheitsleistungen. Auch Unternehmen, die von den Folgen der militärischen Aggression Russlands gegen die Ukraine betroffen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen unterstützt werden.

Die Bürgschaft wird im Einzelfall geprüft und kann einen großen Teil des Kredits absichern. Der Antrag läuft über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut und wird von dort weitergeleitet. Die Laufzeit der Bürgschaft ist begrenzt.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Angehörige der Freien Berufe. Sie passt besonders dann, wenn für einen Kredit keine ausreichenden Sicherheiten vorhanden sind. Auch für Vorhaben mit Bedeutung für Baden-Württemberg kann sie wichtig sein.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • L-Bank
    • Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder Angehörige der Freien Berufe
    • Keine ausreichenden Sicherheiten für einen Kredit
    • Das Vorhaben ist für das Land von volkswirtschaftlichem Interesse
    • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert
    • Die fristgerechte Verzinsung und Tilgung des Kredits ist zu erwarten
    • Geordnetes betriebliches Rechnungswesen
    • Bürgschaftswürdigkeit
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Nachträgliche Verbürgung bereits bestehender Kredite
    • Anhängiges Steuerstrafverfahren
  • Anbieter der Förderung
    • Land Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung
    • Unternehmensfinanzierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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