Zuschuss

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme

Wenn Sie in den Neubau oder Ausbau von Fernwärme- und Kälteversorgungssystemen investieren, die erneuerbare Energien nutzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm unterstützt den Neubau und den Ausbau von Wärme- und Kälteversorgungssystemen in Schleswig-Holstein. Gefördert werden Vorhaben, die erneuerbare Energien nutzen und so die Wärmeversorgung klimafreundlicher machen. Es gibt einen Zuschuss für Investitionen in Erzeugungsanlagen, Verteilnetze sowie Wärme- und Kältespeicher. Die Förderung kommt aus Mitteln des Landes Schleswig-Holstein sowie aus Bundes- und EU-Mitteln. Wichtig ist: Das Vorhaben muss bestimmte technische und finanzielle Bedingungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem eine nachweisbare Einsparung von CO2, eine Mindestgröße des Projekts und ein Eigenanteil an den Kosten. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für öffentliche Einrichtungen, Kommunen, Versorgungsunternehmen, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein. Besonders kleine und mittlere Unternehmen können bevorzugt gefördert werden. Geeignet ist das Programm für alle, die ein Wärmenetz oder Kältenetz mit erneuerbaren Energien aufbauen oder erweitern wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Vor Beginn der zu fördernden Maßnahme
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • CO2-Einsparung gegenüber der bisherigen Wärme- oder Kälteversorgung
    • Versorgung Dritter mit mindestens 10 Anschlüssen
    • Netztemperatur von höchstens 95 °C
    • Mindestens 75 Prozent der genutzten Wärmequellen aus erneuerbaren Energien oder Abwärme oder einer Kombination daraus
    • Mindestens 10 Prozent der Gesamtinvestitionskosten aus Eigenmitteln
    • Vorhaben in Schleswig-Holstein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
    • Förderung pro Wärmenetz nur einmal möglich
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
  • Thema der Förderung
    • Neubau und Ausbau nachhaltiger Wärmeversorgungssysteme mit erneuerbaren Energien

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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