Zuschuss

Maut

Die Förderung dient dazu, Menschen mit Behinderung die Nutzung mautpflichtiger Straßen in Österreich zu erleichtern. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Mehrfahrtenkarte, die ihnen den Zugang zu diesen Straßen ermöglicht. Dies soll die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oesterreich.gv.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Die Förderung dient dazu, Menschen mit Behinderung die Nutzung mautpflichtiger Straßen in Österreich zu erleichtern. Sie erhalten unter bestimmten Voraussetzungen eine kostenlose Mehrfahrtenkarte, die ihnen den Zugang zu diesen Straßen ermöglicht. Dies soll die Mobilität und Teilhabe von Menschen mit Behinderung verbessern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen mit Behinderung, die ein Fahrzeug führen und die mautpflichtigen Straßen in Österreich nutzen möchten. Besonders berechtigt sind Personen mit einer kostenlosen digitalen Jahresvignette oder einem Parkausweis für Menschen mit Behinderung.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, konkret durch die Bereitstellung einer kostenlosen Mehrfahrtenkarte für Menschen mit Behinderung. Diese Karte kann beantragt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise das Vorhandensein eines Parkausweises oder die Typisierung des Fahrzeugs als behindertengerecht. Die Karte gilt für mautpflichtige Abschnitte, mit Ausnahme der A 11 Karawanken Autobahn.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es sind keine spezifischen Fristen für die Antragsstellung angegeben. Die Gültigkeit der Mehrfahrtenkarte und die Voraussetzungen können jedoch jederzeit über die ASFINAG abgefragt werden.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Antrag auf die Mehrfahrtenkarte kann abgelehnt werden, wenn keine kostenlose digitale Jahresvignette für Menschen mit Behinderung registriert ist oder die erforderlichen Voraussetzungen, wie die Typisierung des Fahrzeugs oder das Vorhandensein eines Parkausweises, nicht erfüllt sind.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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