Zuschuss

Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung

Der Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung soll behinderten oder gehbehinderten Menschen helfen, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, um einen Arbeitsplatz zu erreichen oder zu erhalten. Die Förderung unterstützt die Kosten für die Erlangung der Lenkberechtigung, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: oesterreich.gv.at Förderregion: Österreich

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Beschreibung der Förderung

Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen

Der Zuschuss zur Erlangung einer Lenkberechtigung soll behinderten oder gehbehinderten Menschen helfen, die auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind, um einen Arbeitsplatz zu erreichen oder zu erhalten. Die Förderung unterstützt die Kosten für die Erlangung der Lenkberechtigung, wenn die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unzumutbar ist.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Menschen mit Behinderungen oder Gehbehinderungen, die zur Erreichung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf ein Auto angewiesen sind. Sie richtet sich an Personen, die aufgrund ihrer Einschränkungen Schwierigkeiten haben, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.

Wie funktioniert die Förderung?

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, der bis zu 50 Prozent der Kosten für die Erlangung einer Lenkberechtigung abdeckt. Der Zuschuss wird von der zuständigen Landesstelle des Sozialministeriumservice (SMS) gewährt.

Welche Fristen müssen berücksichtigt werden?

Es sind keine spezifischen Fristen für die Antragsstellung im Text angegeben.

Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?

Ein Ausschlusskriterium für die Förderung ist, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht unzumutbar sein darf. Wenn dies der Fall ist, wird kein Zuschuss gewährt.

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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