Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
In Nordrhein-Westfalen können Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister eine Prämie von 2.500 Euro erhalten, wenn sie ihre Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben. Diese Förderung gilt für Prüfungen, die zwischen dem 1. Juli 2023 und dem 31. Dezember 2027 abgelegt wurden. Die Prämie wird über die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) ausgezahlt. Um die Prämie zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise der Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen und die Vorlage eines aktuellen Meisterzeugnisses.
Die Förderung wird als Zuschuss an die LGH gewährt, die die Prämie dann an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister weiterleitet. Anträge müssen online bei der LGH eingereicht werden. Es ist wichtig, dass die Antragstellerinnen und Antragsteller keine andere Meisterprämie in Nordrhein-Westfalen oder einem anderen Bundesland beantragt haben.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für alle, die ihre Meisterprüfung im Handwerk erfolgreich abgelegt haben und ihren Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen haben. Sie richtet sich an Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister, die die Voraussetzungen erfüllen und eine finanzielle Unterstützung für ihre berufliche Weiterbildung erhalten möchten.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2027
- Ansprechpunkt: Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
- Mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Erfolgreiche Meisterprüfung im Handwerk
- Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen
- Aktuelles Meisterzeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Anbieter der Förderung: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Thema der Förderung: Meisterprämie für Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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