Zuschuss

Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Wenn Sie als Handwerkskammer überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Qualität der Ausbildung im Handwerk zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Sachsen-Anhalt können Handwerkskammern Zuschüsse erhalten, wenn sie überbetriebliche Lehrgänge anbieten, um die Ausbildung im Handwerk zu verbessern. Diese Förderung wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) bereitgestellt. Der Zuschuss beträgt bis zu zwei Drittel der Lehrgangskosten für die Grundstufe (1. Ausbildungsjahr) und bis zu einem Drittel für die Fachstufe (2. bis 4. Ausbildungsjahr). Zudem gibt es finanzielle Unterstützung für Internatsunterbringungen in der Grundstufe. Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt eingereicht werden.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, wie die Notwendigkeit, dass die Ausbildungsstätte im Land Sachsen-Anhalt liegt und die Auszubildenden in einem eingetragenen Betrieb ausgebildet werden. Lehrgänge müssen in anerkannten Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt werden, und die Lehrkräfte müssen qualifiziert sein.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an Handwerkskammern in Sachsen-Anhalt, die überbetriebliche Lehrgänge organisieren oder anbieten. Sie ist sinnvoll für Handwerkskammern, die die Qualität der Ausbildung im Handwerk verbessern möchten und dafür finanzielle Unterstützung benötigen. Auch externe Veranstalter von überbetrieblichen Lehrgängen können von dieser Förderung profitieren, sofern sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Vor Beginn der Maßnahme
  • Ansprechpunkt: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Ausbildungsstätte muss in Sachsen-Anhalt sein
    • Auszubildende müssen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen sein
    • Lehrgänge müssen in anerkannten Berufsbildungseinrichtungen durchgeführt werden
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung: Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU)

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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