Zuschuss

Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen

Wenn Sie das Prüferehrenamt unterstützen und die fachliche und methodische Qualifizierung der Prüfenden verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bietet Zuschüsse zur Unterstützung des Prüferehrenamts und zur Verbesserung der Qualifizierung von Prüfenden. Die Förderung richtet sich an Maßnahmen, die die Organisation und Durchführung von Prüfungen im Rahmen des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung unterstützen. Dazu gehören Gewinnungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Aktionen zur Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen, bei Hochschulen sogar bis zu 100 Prozent. Anträge müssen bis zum 31. Oktober des Vorjahres eingereicht werden und das elektronische Antragssystem easy-Online ist dafür zu nutzen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Arbeitnehmervereinigungen und Berufsverbände in Deutschland, die Maßnahmen in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen durchführen. Insbesondere richtet sich die Unterstützung an Organisationen, die die fachliche und methodische Qualifizierung von Prüfenden verbessern möchten. Auch Einrichtungen, die sich für die Sichtbarkeit und Wertschätzung des ehrenamtlichen Prüfungspersonals einsetzen, können von dieser Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderbereich: Aus- & Weiterbildung
  • Fördergebiet: bundesweit
  • Fördergeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
  • Ansprechpunkt: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) | information@bmbf.bund.de
  • Bewerbungsfrist: 31. Oktober des jeweiligen Vorjahres
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Durchführung von Maßnahmen in Prüfungs- oder Berufsbildungsausschüssen
    • Erfüllung festgelegter Anforderungen für Einzel- oder Verbundvorhaben
    • Keine indirekten Beihilfen an Unternehmen
  • Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung von Projekten zur Unterstützung der Benennungs- und Qualifizierungsprozesse von Mitgliedern in Prüfungs- und Berufsbildungsausschüssen vom 11. Oktober 2023

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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