Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe; Beantragung

Prozesse zu führen, kostet Geld – auf Kläger- und Beklagtenseite. Wer die Kosten nicht aufbringen kann, hat ggf.

Stand 11.06.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: BayernPortal Förderregion: Bayern

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Prozesskostenhilfe ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die sich einen Rechtsstreit nicht leisten können. Sie hilft dabei, die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwälte zu decken. Wenn jemand Prozesskostenhilfe beantragt, muss das Gericht prüfen, ob die Person die Kosten nicht selbst tragen kann und ob der Rechtsstreit Aussicht auf Erfolg hat. In Familiensachen wird diese Hilfe als Verfahrenskostenhilfe bezeichnet, die ähnliche Bedingungen hat.

Die Antragsteller müssen ihre finanziellen Verhältnisse offenlegen, um zu zeigen, dass sie die Kosten nicht aufbringen können. Es gibt auch bestimmte Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel, wenn die Kosten des Verfahrens gering sind oder die Rechtsverfolgung mutwillig erscheint. Der Antrag muss schriftlich beim zuständigen Gericht eingereicht werden, und es sind verschiedene Nachweise erforderlich.

Die Prozesskostenhilfe wird für jede Instanz gesondert entschieden. Wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse sich ändern, muss dies dem Gericht mitgeteilt werden. Bei einer Bewilligung muss der Antragsteller dennoch die Kosten des Gegners erstatten, falls er verliert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Personen, die sich in einem Rechtsstreit befinden, aber nicht über die finanziellen Mittel verfügen, um die Kosten zu tragen. Dazu gehören sowohl Kläger als auch Beklagte, die in verschiedenen Rechtsbereichen, wie zum Beispiel Familienrecht oder Sozialrecht, Unterstützung benötigen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Amtsgerichte
  • mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse
    • Aussicht auf Erfolg des Rechtsstreits
  • mögliche Ausschlusskriterien:
    • Geringe Kosten des Verfahrens
    • Mutwillige Rechtsverfolgung
  • Anbieter der Förderung: Amtsgerichte
  • Thema der Förderung: Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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