Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Mit dieser Förderung unterstützt der Bund Investitionen in öffentliche Eisenbahninfrastruktur, die für den Schienengüterfernverkehr genutzt wird. Es geht um Ersatz, Ausbau und Neubau von Anlagen. Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe kann bis zu 50 Prozent der förderfähigen Investitionskosten betragen. Unter bestimmten Bedingungen können auch Planungskosten berücksichtigt werden. Der Antrag muss rechtzeitig beim Eisenbahn-Bundesamt gestellt werden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, die öffentliche Eisenbahninfrastruktur betreiben und dort investieren wollen. Voraussetzung ist, dass die Vorhaben dem Schienengüterfernverkehr dienen. Besonders relevant ist sie für Vorhaben mit längeren Gütertransporten auf der Schiene. Auch Unternehmen, die ihre Infrastruktur modernisieren oder erweitern möchten, können profitieren.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- bis zum 31.10. für das Folgejahr
- Ansprechpunkt
- Eisenbahn-Bundesamt
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Betrieb öffentlicher Eisenbahninfrastruktur
- Genehmigung nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
- diskriminierungsfreier Zugang zu den Schienenwegen
- Investition für Schienengütertransporte über mindestens 50 Kilometer
- gesicherte Gesamtfinanzierung mit geeigneten Nachweisen
- mögliche Ausschlusskriterien
- keine gesicherte Gesamtfinanzierung
- kein diskriminierungsfreier Zugang zu den Schienenwegen
- keine Genehmigung nach § 6 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
- Vorhaben ohne Bezug zum Schienengüterfernverkehr
- Anbieter der Förderung
- Bundesministerium für Verkehr
- Thema der Förderung
- Infrastruktur
- Mobilität
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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