Beschreibung der Förderung
Welchen Zweck soll die Förderung erfüllen
Die Förderung soll Kosten für den Schulweg ausgleichen, wenn keine kostenlose Beförderung oder keine Schülerfreifahrt genutzt werden kann. Für Kinder mit Behinderung kann die Förderung auch dann helfen, wenn der Schulweg kürzer ist, aber ohne Verkehrsmittel nicht zumutbar ist.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist für Schülerinnen und Schüler in Österreich sinnvoll, die für den Weg zwischen Wohnung und Schule Unterstützung bei den Fahrtkosten brauchen. Sie kommt besonders infrage, wenn pro Richtung mindestens 2 Kilometer zurückgelegt werden und keine unentgeltliche Beförderung möglich ist. Für Kinder mit Behinderung kann sie auch bei einem kürzeren Schulweg sinnvoll sein.
Wie funktioniert die Förderung?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach der Entfernung zwischen Wohnort und Schule sowie nach der Anzahl der Schultage pro Woche. Für mögliche Restkosten kann zusätzlich ein formloser Antrag bei der zuständigen Landesregierung gestellt werden.
Welche Ausschlusskriterien für die Förderung gibt es?
Kein Anspruch besteht, wenn für den Schulweg eine unentgeltliche Beförderung oder die Schülerfreifahrt genutzt werden kann. Für nicht behinderte Kinder ist außerdem erkennbar, dass die Förderung grundsätzlich erst ab einem Schulweg von mindestens 2 Kilometern pro Richtung vorgesehen ist.
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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