Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Die Förderung bietet Geschädigten sowie Witwen und Witwern die Möglichkeit, ihre monatliche Entschädigungszahlung (MEZ) in einer einmaligen Abfindung zu kapitalisieren. Diese Abfindung für Geschädigte beträgt das 60-fache der MEZ und wird für einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt. Witwen und Witwer erhalten eine einmalige Abfindung von 137.337 EUR, die ab dem 01.07.2026 auf 143.160 EUR ansteigt. Mit der Zahlung der Abfindung sind die Ansprüche auf die monatlichen Entschädigungszahlungen für die Dauer von fünf Jahren oder dauerhaft abgegolten. Um die Abfindung zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Beantragung erfolgt formlos beim Zentrum Bayern Familie und Soziales. Es fallen keine Kosten für die Antragstellung an. Die rechtlichen Grundlagen für diese Förderung sind im Sozialgesetzbuch verankert.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Geschädigte sowie für Witwen und Witwer, die Anspruch auf eine monatliche Entschädigungszahlung haben. Sie bietet eine finanzielle Unterstützung, die in einer einmaligen Abfindung ausgezahlt wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist: keine Angabe
- Ansprechpunkt: Zentrum Bayern Familie und Soziales
- mögliche Kriterien für eine Förderung:
- Anspruch auf monatliche Entschädigungszahlung (MEZ)
- mögliche Ausschlusskriterien: keine Angabe
- Anbieter der Förderung: Zentrum Bayern Familie und Soziales
- Thema der Förderung: Soziale Entschädigung für Geschädigte, Witwen und Witwer
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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