Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Das Startkapital-Programm des Saarlandes unterstützt Menschen, die sich im Saarland selbstständig gemacht haben, gerade ein Unternehmen gegründet haben oder dies noch vorhaben. Die Förderung gibt es als zinsgünstiges Darlehen für ein junges Unternehmen. Damit können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden. Der Kredit kann bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs abdecken. Der Höchstbetrag liegt bei 25.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu 10 Jahre betragen, mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. In den ersten 24 Monaten übernimmt das Saarland die Zinsen. Unter bestimmten Bedingungen kann diese Zinsunterstützung länger gelten.
Wer innerhalb von 2 Jahren mindestens 3 zusätzliche Vollarbeits- oder Ausbildungsplätze schafft, kann bis zu 20 Prozent des Kreditbetrags als Zuschuss erhalten. Wer freiwillig an einer passenden Beratung teilnimmt, kann einen niedrigeren Zinssatz bekommen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Dafür sind ein Unternehmenskonzept und Nachweise zur fachlichen und beruflichen Qualifikation nötig.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Unternehmerinnen und Unternehmer im Saarland. Sie richtet sich auch an Menschen, die innerhalb von 5 Jahren nach der Selbstständigkeit eine Existenz festigen wollen. In besonderen Fällen können auch Frauen nach einer Erziehungszeit und bei einer zweiten Existenzgründung oder Existenzfestigung unterstützt werden. Geeignet ist die Förderung vor allem, wenn Startkapital für den Aufbau oder die Sicherung eines jungen Unternehmens gebraucht wird.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Vor Beginn des Vorhabens
- Innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- Ansprechpunkt
- Saarländische Investitionskreditbank AG
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Unternehmenskonzept mit nachvollziehbarer Tragfähigkeit
- Nachweis der fachlichen und beruflichen Qualifikation
- Antragstellung über die Hausbank
- Vorhaben im Saarland
- Schaffung von mindestens 3 zusätzlichen Vollarbeits- oder Ausbildungsplätzen innerhalb von 2 Jahren kann zu einem Zuschussanteil führen
- mögliche Ausschlusskriterien
- Existenzgründungen im Gaststättengewerbe
- Anbieter der Förderung
- Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie
- Thema der Förderung
- Existenzgründung und Existenzfestigung
- Unternehmensfinanzierung
- Frauenförderung
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
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