Zuschuss

Steiermark: Förderaktion des Landesgremiums des Lebensmittelhandels

Neueinrichtung oder Erweiterung von Website und/oder Webshop

Stand 25.07.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: WKO Förderungen Förderregion: Steiermark

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Landesgremium des Lebensmittelhandels in der Steiermark unterstützt die Neuerrichtung oder Erweiterung von Website und Webshop. Es handelt sich um einen Zuschuss für externe Kosten. Gefördert werden 1/3 der Kosten, höchstens 350 Euro pro Mitglied und Jahr. Die Förderung gilt bis auf Widerruf. Anträge können erst nach Fertigstellung gestellt werden. Die vollständigen Unterlagen müssen bis 31.12.2026 eingereicht werden.

Nicht gefördert werden Investitionen unter 500 Euro netto. Auch laufende Kosten für den Betrieb der Website, zum Beispiel Domain und Hosting, sind ausgeschlossen. Ebenso werden Hardware, Social-Media-Leistungen und Bildmaterial für die Homepage nicht gefördert.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für aktive Mitglieder des Landesgremiums des Lebensmittelhandels in der Steiermark. Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss die Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr bestehen. Für Neugründer gibt es eine Ausnahme, wenn nach einem Jahr aktiver Mitgliedschaft auch für das Gründungsjahr angesucht wird.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • bis 31.12.2026
  • Ansprechpunkt
    • Wirtschaftskammer Steiermark
    • Landesgremium des Lebensmittelhandels
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • aktive Mitgliedschaft im Landesgremium des Lebensmittelhandels
    • mindestens ein Jahr aktive Mitgliedschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung
    • Antrag erst nach Fertigstellung der Maßnahme
    • externe Kosten für Neuerrichtung oder Erweiterung von Website und Webshop
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Investitionen unter 500 Euro netto
    • laufende Betriebs- und Gebührenkosten wie Domain und Hosting
    • Hardware
    • Werbe- und Anpassungsleistungen auf Social Media
    • Bildmaterial für die Homepage
  • Anbieter der Förderung
    • Landesgremium des Lebensmittelhandels in der Steiermark
  • Thema der Förderung
    • Digitalisierung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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