Zuschuss

Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Wenn Sie die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

In Baden-Württemberg können Organisationen, die überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge planen, einen Zuschuss erhalten. Dieser Zuschuss deckt die Kosten für Lehrgänge und notwendige Unterbringung der Auszubildenden. Die Förderung gilt für Auszubildende im 1. bis 4. Ausbildungsjahr in verschiedenen Wirtschaftsbereichen, mit bestimmten Ausnahmen. Der Zuschuss wird pro Lehrling und Lehrgangswoche gezahlt, wobei der Betrag bis zu 50 Euro pro Woche betragen kann. Für Internatskosten gibt es bis zu 30 Euro pro Woche. Anträge sollten frühzeitig vor Beginn der Lehrgänge eingereicht werden.

Die Förderung richtet sich an gemeinnützige Organisationen und Selbstverwaltungseinrichtungen der Wirtschaft, die diese Lehrgänge durchführen. Die Lehrgänge müssen bestimmten Rahmenlehrplänen entsprechen und dürfen maximal 20 Teilnehmende haben. Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) haben Vorrang, größere Unternehmen können in Ausnahmefällen auch gefördert werden.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für gemeinnützige Organisationen, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie andere Selbstverwaltungseinrichtungen, die überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge anbieten. Zielgruppe sind vor allem Auszubildende aus kleinen und mittleren Unternehmen in Baden-Württemberg, die eine praktische Ausbildung benötigen. Auch größere Unternehmen können in bestimmten Fällen von der Förderung profitieren.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: Frühzeitig vor Beginn der Lehrgänge
  • Ansprechpunkt: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Durchführung nach anerkannten Rahmenlehrplänen
    • Maximal 20 Teilnehmende pro Lehrgang
    • Ausbildungsvertrag mit KMU in Baden-Württemberg
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Ausbildungsverträge mit gemeinnützigen Einrichtungen oder öffentlichen Unternehmen
    • Teilnehmende aus einjährigen Berufsfachschulen oder berufsvorbereitenden Bildungsgängen
  • Anbieter der Förderung: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
  • Thema der Förderung: Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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