Zuschuss, Beteiligung

Zuschuss für Wagniskapital für die Investition in junge innovative Unternehmen

Wenn Sie als junges innovatives Unternehmen auf der Suche nach Kapital sind und Sie als private Investorin oder privater Investor Geschäftsanteile an jungen innovativen Unternehmen erwerben möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Erwerbszuschuss oder einen Exitzuschuss erhalten.

Stand 23.03.2026 Kalender-Erinnerung verfügbar  Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

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Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Förderprogramm „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ unterstützt private Investoren, die Anteile an jungen, innovativen Unternehmen erwerben möchten. Es gibt zwei Arten von Zuschüssen: den Erwerbszuschuss und den Exitzuschuss. Der Erwerbszuschuss beträgt 15 Prozent des Kaufpreises der Anteile, mit maximal 100.000 Euro pro Investor und 450.000 Euro pro Unternehmen. Der Exitzuschuss beträgt 25 Prozent des Gewinns, wenn die Anteile verkauft werden, und ist auf die Höhe des Erwerbszuschusses begrenzt.

Um die Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel, dass das Unternehmen maximal 7 Jahre alt ist und im Europäischen Wirtschaftsraum ansässig ist. Zudem müssen die Investoren die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie berücksichtigen und die Anteile mindestens 3 Jahre halten.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung richtet sich an private Investoren, die in junge, innovative Unternehmen investieren möchten. Diese Investoren sollten bereit sein, sich aktiv an der Entwicklung des Unternehmens zu beteiligen und die Ziele der Nachhaltigkeit zu unterstützen. Auch junge Unternehmen, die Kapital benötigen, um zu wachsen und ihre Ideen umzusetzen, profitieren von diesem Programm.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist: keine Angabe
  • Ansprechpunkt: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) | invest@bafa.bund.de
  • Mögliche Kriterien für eine Förderung:
    • Unternehmen maximal 7 Jahre alt
    • Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum
    • Wirtschaftlich aktiv in einem innovativen Geschäftsfeld
    • Anteile müssen mindestens 3 Jahre gehalten werden
  • Mögliche Ausschlusskriterien:
    • Keine risikomindernden Vereinbarungen zwischen Investor und Unternehmen
    • Investor darf nicht mit dem Unternehmen verbunden sein
  • Anbieter der Förderung: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
  • Thema der Förderung: Wagniskapital für junge innovative Unternehmen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.

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