Darlehen, Zuschuss

Zuwendungen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen

Wenn Sie als Körperschaft oder Anstalt des öffentlichen Rechts ein wasserwirtschaftliches Vorhaben durchführen, das eine zumutbare Entgeltbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner und eine effiziente Nutzung der Wasserressourcen in Rheinland-Pfalz ermöglicht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder ein Darlehen bekommen.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung unterstützt wasserwirtschaftliche Vorhaben in Rheinland-Pfalz. Sie richtet sich an öffentliche Träger und kann als Zuschuss oder als Darlehen gewährt werden. Gefördert werden nur Vorhaben, die wasserwirtschaftlich sinnvoll sind und zu einer effizienten Nutzung der Wasserressourcen beitragen. Außerdem soll die Entgeltbelastung für die Einwohnerinnen und Einwohner zumutbar bleiben.

Es können verschiedene Arten von Maßnahmen gefördert werden. Dazu gehören zum Beispiel Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Gewässerentwicklung, Hochwasserrisikomanagement, Wasserspeicher und landwirtschaftlicher Wasserbau. Auch Analysen, Gutachten, Kooperationen, Modellvorhaben und Maßnahmen der Umweltbildung können dazugehören. Die Förderung ist an bestimmte fachliche und rechtliche Voraussetzungen gebunden.

Die Maßnahme muss in das mittelfristige Investitionsprogramm aufgenommen sein. Außerdem müssen die Kosten in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Je nach Vorhaben sind Zuschüsse von bis zu 90 Prozent möglich. Darlehen können je nach Berechnung des jährlichen Entgeltbedarfs bis zu 80 Prozent betragen.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die ein wasserwirtschaftliches Vorhaben planen oder umsetzen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für ausgewählte Maßnahmen von besonderem wasserwirtschaftlichem Interesse gefördert werden. Besonders passend ist die Förderung für Vorhaben mit öffentlichem Nutzen in Rheinland-Pfalz. Sie ist auch dann interessant, wenn Klimaschutz, Gewässerschutz und eine sichere Wasserversorgung wichtig sind.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Die Maßnahme ist in das mittelfristige Investitionsprogramm aufgenommen.
    • Sie entspricht in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen.
    • Sie ist notwendig und die Kosten stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.
    • Die erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen oder sonstigen rechtlichen Voraussetzungen liegen vor.
    • Klimaschutzpotenziale werden umgesetzt.
    • Bei Baumaßnahmen werden regelmäßig ökologische Baustoffe oder recycelte Materialien eingesetzt.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine gesicherte Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
  • Thema der Förderung
    • Wasserwirtschaftliche Maßnahmen
    • Wasserversorgung
    • Abwasserbeseitigung
    • Gewässerentwicklung
    • Hochwasserrisikomanagement
    • Landwirtschaftlicher Wasserbau

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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