Zuschuss

Zuwendungen zur Stärkung der kommunalen Migrationsarbeit

Wenn Sie als Landkreis oder kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt Vorhaben im Bereich der Migrationsarbeit umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Stand 12.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte bei Vorhaben zur Migrationsarbeit. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Gefördert werden vor allem Stellen für Migration und ergänzende Maßnahmen zur Verbesserung der kommunalen Integrationsarbeit. Die Stellen sollen die Aufnahme und Betreuung von Zugewanderten koordinieren und die Integrationsarbeit vor Ort organisieren. Auch der Aufbau und die Weiterentwicklung von Integrationsstrukturen können dazugehören. Der Zuschuss kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Er beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die Förderung ist an klare Bedingungen geknüpft. Es müssen konkrete Ziele, Aufgaben und Arbeitsplatzbeschreibungen vorgelegt werden. Außerdem sind Kosten- und Finanzierungspläne für den gesamten Förderzeitraum nötig. Es soll auch gezeigt werden, wie die Maßnahme nach Ende der Förderung weitergehen kann.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt. Sie passt für Stellen und Projekte, die die Integration von Zugewanderten vor Ort verbessern sollen. Besonders geeignet ist sie für Kommunen, die eine Koordinierungsstelle für Migration aufbauen oder stärken wollen.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Antragsberechtigt sind Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt.
    • Die Koordinierungsstelle soll Aufgaben wie Netzwerkaufbau, Koordinierung von Erstbetreuung und Integrationsangeboten, Entwicklung und Umsetzung eines Integrationskonzeptes sowie Öffentlichkeitsarbeit übernehmen.
    • Es müssen konkrete Ziele, Arbeitsplatzbeschreibungen sowie Kosten- und Finanzierungspläne vorgelegt werden.
    • Es soll dargestellt werden, wie die Maßnahme nach Ende der Förderung fortgeführt werden kann.
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Keine Angabe
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Migrationsarbeit
    • Kommunale Integration

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

foerderkalender.de ist nicht Anbieter dieser Fördermaßnahme.