Bürgschaft

Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt

Wenn Sie für Ihren Kredit nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten verfügen, kann die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt für diesen Kredit eine Bürgschaft übernehmen.

Stand 10.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt hilft, wenn für einen Kredit nicht genug Sicherheiten vorhanden sind. Dafür übernimmt sie eine Bürgschaft und verringert so das Risiko für die Bank. Die Förderung kann für verschiedene Finanzierungen genutzt werden, zum Beispiel für Gründung, Übernahme, Investitionen, Betriebsmittel, Warenlager, Betriebsimmobilien oder Contracting. Auch Nachfolge und tätige Beteiligungen können unterstützt werden. Die Bürgschaft deckt in der Regel bis zu 80 Prozent des Kreditbetrages ab. Die Bürgschaft kann bis zu 2 Millionen Euro betragen. Die Laufzeit ist je nach Vorhaben unterschiedlich und kann bis zu 15 Jahre, bei Betriebsmitteln bis zu 8 Jahre und bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre dauern.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Existenzgründerinnen und Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler. Wichtig ist, dass der Investitionsort in Sachsen-Anhalt liegt. Geeignet ist die Förderung auch, wenn ein Unternehmen wachsen, sich sichern oder wettbewerbsfähiger werden soll. Voraussetzung ist außerdem eine solide Bonität.

Kerndaten

  • Ansprechpunkt
    • Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Kredit für Betriebsgründung, Unternehmensübernahme, Beteiligung oder zur Steigerung beziehungsweise Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit
    • solide Bonität
    • Betrieb muss durch die Bürgschaft existenz- und wettbewerbsfähig sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • keine ausreichende Bonität
    • kein Investitionsort in Sachsen-Anhalt
  • Anbieter der Förderung
    • Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
  • Thema der Förderung
    • Bürgschaft für Kredite zur Finanzierung von Gründung, Übernahme, Beteiligung, Investitionen und Betriebsmitteln

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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