Zuschuss

Förderung der Dorferneuerung (VV-Dorf)

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Orte und andere Beteiligte, die die Entwicklung eines Dorfes verbessern wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die das Leben im ländlichen Raum stärken und die Ortsstruktur aufwerten.

Stand 17.04.2026 Unterlagen-Einreichung bis 31.12.2029   Förderung läuft bis 31.12.2029  Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Die Förderung der Dorferneuerung unterstützt Maßnahmen in Dörfern und ländlichen Orten in Rheinland-Pfalz. Sie soll helfen, Orte lebenswerter zu machen und die Entwicklung vor Ort zu stärken. Gefördert werden Vorhaben im Zusammenhang mit der Erneuerung und Verbesserung der dörflichen Struktur. Es handelt sich um einen Zuschuss.

Die Förderung ist Teil der öffentlichen Unterstützung für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung, Infrastruktur und Regionalförderung. Zuständig ist das Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz. Weitere Informationen und die Bearbeitung laufen über die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Gemeinden, Orte und andere Beteiligte, die die Entwicklung eines Dorfes verbessern wollen. Sie passt besonders zu Vorhaben, die das Leben im ländlichen Raum stärken und die Ortsstruktur aufwerten. Auch Projekte mit Bezug zur Dorferneuerung können davon profitieren.

Kerndaten

  • Ansprechpunkt
    • Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz
  • Anbieter der Förderung
    • Ministerium des Innern und für Sport
  • Thema der Förderung
    • Dorferneuerung
    • Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
    • Infrastruktur
    • Regionalförderung

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.

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