Beschreibung der Förderung
Kurz erklärt
Diese Förderung unterstützt Projekte, die den Klimawandel abschwächen und die Folgen des Klimawandels verringern sollen. Gefördert werden zum Beispiel Entsiegelungen, Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen, Regenrückhaltebecken, Verschattungsmaßnahmen und Klimaanalysekarten. Die Förderung gibt es als Zuschuss. Anträge können das ganze Jahr über gestellt werden.
Die Förderung gilt für Vorhaben in Hessen. Sie basiert auf einer hessischen Richtlinie und richtet sich an Maßnahmen, die dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen. Je nach Antrag werden die Unterlagen geprüft und danach über die Förderung entschieden.
Für wen ist die Förderung sinnvoll?
Die Förderung ist sinnvoll für Kommunen und kommunale Unternehmen in Hessen. Sie passt für Vorhaben, die das Klima schützen oder die Folgen von Hitze, Starkregen und anderen Klimafolgen mindern. Besonders geeignet ist sie für Projekte im Bereich Stadtentwicklung, Umwelt und Energie.
Kerndaten
- Bewerbungsfrist
- Anträge können das ganze Jahr über eingereicht werden.
- Ansprechpunkt
- Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
- mögliche Kriterien für eine Förderung
- Vorhaben müssen in Hessen durchgeführt werden.
- Die Maßnahmen sollen dem Klimaschutz oder der Klimaanpassung dienen.
- Genannt werden unter anderem Entsiegelungen, Dachbegrünungen, Photovoltaikanlagen, Regenrückhaltebecken, Verschattungsmaßnahmen und Klimaanalysekarten.
- mögliche Ausschlusskriterien
- Keine gesicherte Angabe im Text.
- Anbieter der Förderung
- Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
- Thema der Förderung
- Kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte
Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.
foerderkalender.de übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Bindend sind nur die Angaben des Fördergebers, dessen Informationen im Kasten "Weitere Informationen zur Förderung" abrufbar sind.
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