Darlehen

IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen

Wenn Sie Umbau- oder Modernisierungsvorhaben in Ihrem gewerblich genutzten Gebäude umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Stand 17.04.2026 Dauerhaftes Förderprogramm Quelle: Förderdatenbank Bund, Länder und EU

Beschreibung der Förderung

Kurz erklärt

Mit dem IB-Bau- und Modernisierungsdarlehen unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Vorhaben zum Umbau und zur Modernisierung von gewerblich genutzten Gebäuden und Anlagen. Die Förderung wird als Darlehen vergeben. Sie kann für Investitionen in normalerweise gewerblich eigengenutzte Gebäude genutzt werden, zum Beispiel für Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen. Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Produktionsanlagen können gefördert werden. Das Darlehen kann bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs reichen, normalerweise bis maximal 3.000.000 Euro. Die Laufzeit kann bis zu 15 Jahre betragen, die Mindestsumme liegt bei 25.000 Euro.

Der Antrag wird bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Unterlagen können auch per E-Mail eingereicht werden, die E-Mail-Adresse wurde hier aus Datenschutzgründen entfernt. Für die Förderung gelten bestimmte Voraussetzungen, zum Beispiel muss die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert sein. Außerdem muss das Vorhaben wirtschaftlich tragfähig sein. Bei Maßnahmen zur Energieeffizienz gelten zusätzliche Anforderungen an die Energieeinsparung.

Für wen ist die Förderung sinnvoll?

Die Förderung ist sinnvoll für Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründerinnen und Existenzgründer mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt. Auch Angehörige der freien Berufe können angesprochen sein. Besonders geeignet ist sie für Vorhaben, bei denen Gebäude oder Anlagen modernisiert, umgebaut oder energieeffizienter gemacht werden sollen. Für Existenzgründungen gelten zusätzliche Anforderungen an Qualifikation, Eignung und ein tragfähiges Geschäftskonzept.

Kerndaten

  • Bewerbungsfrist
    • Keine Angabe
  • Ansprechpunkt
    • Investitionsbank Sachsen-Anhalt
  • mögliche Kriterien für eine Förderung
    • Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt
    • Finanzierung des gesamten Vorhabens muss gesichert sein
    • nachhaltige Rentabilität muss vorliegen
    • bei Energieeffizienzmaßnahmen: normalerweise mindestens 10 Prozent Endenergieeinsparung, bei Kraft-Wärme-Kopplung Primärenergieeinsparung
    • für Existenzgründerinnen und Existenzgründer: kaufmännische Qualifikation und fachliche Eignung sowie tragfähiges Geschäftskonzept
    • Vorhaben muss nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und auf den Haupterwerb ausgerichtet sein
  • mögliche Ausschlusskriterien
    • Unternehmen in Schwierigkeiten
  • Anbieter der Förderung
    • Land Sachsen-Anhalt
  • Thema der Förderung
    • Umbau und Modernisierung von gewerblich genutzten Gebäuden und Anlagen
    • Energieeffizienz von Produktionsanlagen

Hinweis: Dieser Text wurde mithilfe einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Dieses Angebot stellt keine Beratung dar und dient nur der Information über mögliche Förderangebote. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Für detaillierte Angaben bitte den weiterführenden Links folgen.

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